In zwei Jahren zum mittleren Bildungsabschluss
Ausbildungsziele:
- Die zweijährige gewerblich-technische Berufsfachschule ist eine weiterführende Schule, die vor allem für Schüler geeignet ist, die den mittleren Bildungsabschluss anstreben.
- Die Schülerinnen und Schüler können sich bei der Berufswahl oder bei der Auswahl der sich anschließenden Schularten auch noch in der Richtung umorientieren und sind mit der technischen Richtung nicht festgelegt!
- Am Ende des 2. Jahres wird eine Abschlussprüfung durchgeführt, die aus einem schriftlichen, einem praktischen und einem mündlichen Teil besteht. Der Schüler erhält nach bestandener Prüfung das Zeugnis der Fachschulreife und hat somit den mittleren Bildungsabschluss.
Er besitzt damit:
- Fachschulreife (mittlerer Bildungsabschluß, dem Realschulabschluß gleichgestellt)
- Zweijährige praktische Grundausbildung in Metalltechnik , die bei einer anschließenden Ausbildung in einem metallverarbeitenden Beruf als 1. Ausbildungsjahr anerkannt werden kann.
- Hauptschüler, die nach der Klasse 8 eintreten, erhalten mit Versetzung in die Klasse 2 der zweijährigen Berufsfachschule den Hauptschulabschluss zuerkannt.
Möglichkeiten der beruflichen und schulischen Weiterbildung:
- Ausbildung in einem Lehrberuf (Lehrzeitverkürzung nach den Richtlinien der Industrie- und Handelskammer und der Handwerkskammer von einem halben bis ein Jahr ist möglich)
Beispiele für Berufe:
- Industriemechaniker
- Konstruktionsmechaniker
- Zerspanungsmechaniker
- Werkzeugmechaniker
- Metallbauer
- Feinwerkmechaniker
- Technischer Produktdesigner
- Kfz- Mechatroniker
Schulische Weiterbildung
- Erwerb der Hochschulreife an einem beruflichen Gymnasium
- Erwerb einer beruflichen Qualifikation und der Fachhochschulreife an einem Berufskolleg beliebiger Fachrichtung
- Erwerb der Fachhochschulreife an einem einjährigen Berufskolleg (nach abgeschlossener Berufsausbildung)
- Ausbildung im mittleren Dienst bei Behörden.
Aufnahmebedingungen:
In die zweijährigen zur Fachschulreife führenden Berufsfachschulen können Schüler und Schülerinnen aufgenommen werden mit:
- Hauptschulabschluss oder Abschlusszeugnis des Berufseinstiegsjahrs oder
- dem Versetzungszeugnis in die Klasse 10 der Realschule oder des Gymnasiums des neunjährigen Bildungsganges oder dem Versetzungszeugnis in die Klasse 9 des Gymnasiums des achtjährigen Bildungsganges oder, sofern eine Versetzung nicht erfolgen konnte,
- dem Abgangszeugnis der Klasse 9 der Realschule oder des Gymnasiums des 9-jährigen Bildungsganges oder dem Abgangszeugnis der Klasse 8 des 8-jährigen Bildungsganges, wobei jeweils in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik ein Durchschnitt von 4,0 erreicht sein muss und in höchstens einem dieser Fächer die Note mangelhaft erteilt sein darf, oder
- dem Nachweis eines der Nummer 1, 2, oder 3 gleichwertigen Bildungsstandes.
- Sind dann noch Schulplätze frei, können Bewerber mit dem Versetzungszeugnis in die Klasse 9 der Werkreal- oder Hauptschule (nach Klasse 8) aufgenommen werden, wenn in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik jeweils mindestens die Note „befriedigend“ erreicht wurde.
Kosten:
- Lehr- und Lernmittelfreiheit
- Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt das Land Baden-Württemberg für auswärtige Schüler die Fahrtkosten unter Anrechnung eines Eigenanteils.
Bewerbung:
Die Bewerbung erfolgt vom 23.01.2024 bis 01.03.2024 über das Online-Bewerberverfahren BewO auf der Seite:
www.schule-in-bw.de/bewo
Aufnahmeantrag:
Der Aufnahmeantrag ist als Ausdruck bis zum 1. März an das Sekretariat der Schule mit 1. Priorität zu richten:
Gewerbliche Schule
Wolfstalflurstraße 9
97941 Tauberbischofsheim
Tel.: 09341/9259-0
Fax: 09341/9259-42
1. beizufügen sind:
- Lebenslauf in tabellarischer Form mit Angaben über den bisherigen Bildungsweg.
- Eine beglaubigte Abschrift des letzten Zeugnisses.
2. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Schulleiter. Er kann eine angemessene Frist setzen, innerhalb derer sich der Bewerber erklären muss, ob er die zugesagte Aufnahme annimmt.
3. Auswahlverfahren
- Wenn nicht alle Bewerber, welche die Aufnahmebedingungen erfüllt haben, aufgenommen werden können, entscheidet ein Auswahlverfahren.
- Bewerber, deren Aufnahmeantrag nach dem 01.03. eingegangen ist, können im Auswahlverfahren erst berücksichtigt werden, wenn alle rechtzeitig eingegangenen Aufnahmeanträge entschieden oder zurückgenommen sind.
- Die Bildung einer Klasse ist nur bei ausreichender Teilnehmerzahl möglich.