Eltern- und Ausbilderabend am 22.10.2026

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Einjährige Berufsfachschulen

Einjährige Berufsfachschulen

Holztechnik, Kfz-Technik, Metalltechnik

Einjährige Berufsfachschule in Vollzeit

Die Einjährige Berufsfachschule ist im Gegensatz zur Berufsschule eine berufliche Vollzeitschule und wird in der Regel als 1. Ausbildungsjahr der Berufsausbildung anerkannt.

Die Einjährige Berufsfachschule soll neben der Erweiterung der Allgemeinbildung vor allem eine umfassende Grundausbildung auf fachtheoretischem und fachpraktischem Gebiet
im angestrebten Beruf vermitteln.

Aufnahmebedingung:

Gültiger Vorvertrag

Unterricht:

1 Jahr Vollzeitunterricht: Mo-Fr

Praktikum

Betriebspraktikum 14-tägig im zukünftigen Ausbildungsbetrieb.

Kosten:

Lehr- und Lernmittelfreiheit

Berufsfeld Holztechnik

  • Tischler/in
  • Holzmechaniker/in
  • Glaser/in
  • Fensterbauer/in

Berufsfeld Kfz-Technik

  • Kfz-Mechatroniker/in
  • Zweiradmechatroniker/in
  • Land- und Baumaschinenmechatroniker/in
  • Karosseriebauer/in

Berufsfeld Metalltechnik

  • Metallbauer
  • Feinwerkmechaniker
  • Industriemechaniker
  • Konstruktionsmechaniker
  • Werkzeugmechaniker

Anmeldung

Aufnahmeantrag (bei Berufsschule direkt nach Unterzeichnung eines Ausbildungsvertrags) schriftlich an die:

Gewerbliche Schule
Wolfstalflurstr. 9
97941 Tauberbischofsheim
Tel.: 09341 / 92590
verwaltung@gstbb.de
www.gstbb.de

Dem Aufnahmeantrag sind beizufügen:

  • Ausbildungsvertrag (Berufsschule)
  • Vorvertrag (1-jährige Berufsfachschule)
  • Ein tabellarischer Lebenslauf
  • Eine Kopie des Abschlusszeugnisses

Stundentafel

Fach Wochenstunden
Allgemeiner Bereich
Religion 1
Deutsch 1
Gemeinschaftskunde 1
Wirtschaftskompetenz 1
Berufsfachliche Kompetenz Projektkompetenz 8
Berufspraktische Kompetenz (in den Werkstätten der Schule) 18 
Wahlpflichtbereich 2
Summe 32

Aufnahmebedingungen

Interessenten für die einjährige Berufsfachschule müssen folgende Aufnahmebedingungen erfüllen:

  1. Abschluss- oder Abgangszeugnis der Hauptschule oder der Nachweis eines dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstandes.

  2. Ausbildungs- Vorvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb.

Liegen die obigen Voraussetzungen nicht vor, so kann die Schule im Einzelfall über eine Aufnahme entscheiden.